Regelung der Landeentgelte für den Verkehrslandeplatz (Flugplatz) Helgoland-Düne
Teil I
Landeentgelte
Für Landungen von Luftfahrzeugen haben deren Halter oder Führer ein Entgelt nach Maßgabe dieser Gebührenregelung an den Flugplatzhalter zu entrichten.
Das Landeentgelt wird mit der Landung fällig.
Der Betrag ist Entgelt im Sinne des § 10 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer); der Entgeltschuldner hat daher die Umsatzsteuer gesondert zu entrichten.
Ein Landeentgelt ist auch bei einer Bodenberührung mit unmittelbar anschließendem Durchstarten zu entrichten.
Für Flugzeuge, Drehflügler und selbststartende Motorsegler bemißt sich das Landeentgelt nach dem in der Zulassungsurkunde des Luftfahrzeuges eingetragenen Höchstabfluggewicht.
a) Das Landeentgelt beträgt bei einem Höchstabfluggewicht:
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bis |
1.200 kg
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11,00 Euro |
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über 1.200 kg |
bis |
1.400 kg |
16,00 Euro |
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über 1.400 kg |
bis |
1.600 kg |
20,00 Euro |
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über 1.600 kg |
bis |
1.800 kg |
24,00 Euro |
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über 1.800 kg |
bis |
2.000 kg |
28,00 Euro |
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über 2.000 kg |
bis |
3.000 kg |
33,00 Euro |
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über 3.000 kg
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für je angefangene 1.000 kg des
Höchstabfluggewichtes Euro zusätzlich
zur Gebühr bis 3.000 kg |
10,00 Euro |
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b) Für Landungen von Luftfahrzeugen, die im Linien- und Bedarfsluftverkehr zu festen Zeiten (laut Flugplan ) eingesetzt sind, werden 75 % der unter 2 a) aufgeführten Sätze erhoben. |
c) Das ermäßigte Landeentgelt beträgt für Einweisungs- und Probeflüge gemäß den Regelung des Flugplatzverkehrs (NfL I 279/81),
50 % der aufgeführten Sätze von 2 a)
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d) Für Flugzeuge und Drehflügler, die kein Lärmschutzzeugnis nachweisen, beträgt das Landeentgelt plus 10 v.H. auf das maßgebliche Entgelt. |
e) Bei Start oder Landung außerhalb der veröffentlichten Öffnungszeiten (siehe AIP VFR), ist ein Zuschlag von 90,00 Euro für jede angefangene Stunde zu entrichten. |
f) Bei Notlandungen ist kein Landeentgelt zu entrichten. |
g) Für Dienstflüge einer zivilen Luftfahrtbehörde des Bundes oder eines Landes der Bundesrepublik Deutschland sind keine Landegebühren zu entrichten. |
Teil II
Sonstige entgeltpflichtige Leistungen
Für Serviceleistungen auf dem Verkehrslandeplatz Helgoland-Düne werden folgende Entgelte festgelegt. |
1. Für die Start- und Landemeldung an AIS Bremen |
1,00 Euro |
2. Beim gewerblichen Personenbeförderungsverkehr pro Fluggast wird Helgoland-Pax wie folgt erhoben:
a) Erwachsene, ankommend oder abfliegend je |
7,00 Euro |
b) Kinder bis 12 Jahre, ankommend oder abfliegend je |
2,00 Euro |
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Teil III
Inkrafttreten
Die Entgeltordnung tritt nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am 23.01.2018 und Genehmigung durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein mit Wirkung ab dem 01.04.2018 in Kraft.